Gesetzlicher Mindestlohn wird Wahlkampfthema 2009

Nach einer Umfrage von infratest dimap am 4. und 5. November 2008 befürworten 72 Prozent aller Wahlberechtigten, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ein wichtiges Wahlkampfthema werde. Deshalb werden die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten (NGG) ihre gemeinsame Initiative Mindestlohn im "Superwahljahr" 2009 fortsetzen und mit der Kampagne "Stimmen für den Mindestlohn – Mindestlohn per Gesetz!" verstärken.

Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz seien völlig unzureichend, um ein existenzsicherndes Einkommen und ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.

"Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zunächst 7,50 Euro ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können. Schluss mit der Subventionierung von Armutslöhnen durch Steuergelder", hat Franz-Josef Möllenberg, NGG-Vorsitzender, am 7. November 2008 vor Journalisten in Berlin gefordert.

"Wir werden uns in die Wahlkämpfe einmischen. Unsere gemeinsame Kampagne soll den Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der gesamten Bevölkerung Nachdruck verleihen", so der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. "Wir werden die Politikerinnen und Politiker im Wahlkampf eindringlich ermahnen, sich für einen gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen. Derzeit trickst die CDU/CSU und arbeitet wie eine Hungerlohn-Lobby, indem sie bei den Verhandlungen zu Mindestlöhnen unüberwindbare Hürden aufbaut."

Die Kampagne "Stimmen für den Mindestlohn – Mindestlohn per Gesetz!" trägt die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro in die Öffentlichkeit. Mit symbolischen Wahlboxen und anderen Aktionen werden in Betrieben, in politischen Versammlungen und in den Fußgängerzonen Stimmen für den gesetzlichen Mindestlohn gesammelt.

Die Kampagnen-Homepage www.mindestlohn09.de veröffentlicht die "Stimmen für den Mindestlohn" und ermöglicht Unterstützerinnen und Unterstützern, sich zu vernetzen.

Meldungen zur Mindestlohn-Kampagne:


WSI-Forscher: Mindestlohn-Pläne der Bundesregierung bringen lediglich Teillösungen

Sozial angemessene Mindestlöhne und eine Stärkung des Tarifsystems sind angesichts abnehmender Tarifbindung und eines stark expandierenden Niedriglohnbereichs notwendig. Die Bundesregierung verfolgt das richtige Ziel, wenn sie die Voraussetzungen dafür verbessern will. Mit den Gesetzentwürfen für eine Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen wird es aber nur zum Teil gelingen, das Problem von Niedrig- und Armutslöhnen in den Griff zu bekommen. Zu diesem Ergebnis kommen Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Thorsten Schulten in einer Stellungnahme für die am 3. November 2008 stattgefundende öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. "Bereits heute ist absehbar, dass trotz der vorgeschlagenen Maßnahmen große Regelungslücken bestehen bleiben und zahlreiche Beschäftigte nach wie vor ohne einen angemessenen Mindestlohn auskommen müssen", schreiben die Tarifexperten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts(WSI)in der Hans-Böckler-Stiftung.

Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz könnten in Branchen mit funktionierender Tarifvertragspraxis auf der Basis von Flächentarifverträgen akzeptable Standards setzen, resümieren die Wissenschaftler. Allerdings sei der Wirkungsbereich damit auch von vornherein beschränkt. Zudem hätten Geringverdiener wenig von einer Aufnahme ins Gesetz, wenn in ihrem Wirtschaftszweig die tarifvertragliche Grundvergütung sehr niedrig ist. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz könne die Lücken nicht schließen. Das aufwändige Verfahren dürfte insbesondere in der Anfangsphase die im Gesetz vorgesehenen Ausschüsse überlasten. Darüber hinaus rechnen die Wissenschaftler damit, dass viele Verfahren ohne konkretes Ergebnis enden werden, weil die Arbeitgebervertreter eine Vetoposition besitzen.

Als Ergänzung und teilweise als Alternative halten Bispinck und Schulten einen allgemeinen, branchenübergreifenden Mindestlohn für sinnvoll. Ein universelles Mindestlohnmodell existiert mittlerweile in 20 von 27 EU Staaten. Das WSI hat in Kooperation mit ausländischen Wissenschaftlern bereits 2006 eine umfangreiche Studie zu Mindestlöhnen in Europa vorgelegt und beobachtet die Mindestlohnentwicklung und die Forschung zu Mindestlöhnen fortlaufend.

In der überwiegenden Mehrzahl der Länder habe sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn "als effizientes Instrument zur Begrenzung von Armuts- und Niedriglöhnen bewährt, ohne dass negative Auswirkungen auf die Beschäftigung nachweisbar wären", schreiben die  Wissenschaftler.

03.11.2008

Die Irrtümer des Anton F. Börner

Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung beim ver.di-Bundesvorstand, hat sich mit den Äußerungen des Präsidenten des Bundesverbandes des Groß- und Außenhandels, Anton F. Börner, auseinandergesetzt. Börner hatte am 16. Oktober erklärt: „Die Mindestlohngesetze sind ein frontaler Angriff auf die Tarifautonomie und damit auf die mittelständische Wirtschaft.“

Jörg Wiedemuth schreibt:

„Deutschland ist ein freies Land. Hier kann jedermann – auch der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels seinen Irrtümern, gehüllt in den Mantel der freien Meinungsäußerung, freien Lauf lassen.

Allerdings sollte man den deutschen Mittelstand vor den Interessenvertretern, die gegen ihre eigenen Interessen predigen, in Schutz nehmen.

Die Mindestlohngesetze sind kein frontaler Angriff auf die Tarifautonomie und damit auf die mittelständische Wirtschaft. Zwar wußten wir noch nicht, dass die mittelständische Wirtschaft der Hort der Tarifautonomie ist, aber wir unterstellen mal, dies sei so. Dann müßte die mittelständische Wirtschaft jedes Interesse daran haben, dass nicht durch Dumpinglöhne ihre Wettbewerbsposition beschädigt wird. Die Mindestlohngesetze zielen ja gerade darauf ab, dass die Tarifautonomie, die durch Tarifunterbietung und Armutslöhne ausgehöhlt wird, wieder funktionieren kann.

Um die Lage der deutschen Arbeitnehmer muss Herr Börner sich keine Sorgen machen. Deren Lage - jedenfalls derer, die im Niedriglohnsektor arbeiten müssen, wird durch einen Mindestlohn verbessert. Das steht fest und ist durch zahlreiche Untersuchungen belegt.

Als Präsident der Groß- und Außenhandelsverbandes mit seiner überwiegend mittelständischen Struktur sollte Herr Börner übrigens wissen, dass gerade die Mittelständler in den Tarifkommissionen einen erheblichen Einfluß haben und es in der Realität dazu kommt, dass sich die Großunternehmen immer hinter den Kleineren und Mittelständlern verstecken, um niedrigere Abschlüsse zu bekommen. Tarifabschlüsse zwischen den großen Gewerkschaften und Großunternehmen würden ganz anders aussehen.

Es ist auch ein Irrtum , den Lesern glauben machen zu wollen, Tarifverträge, nur weil sie mit kleineren Gewerkschaften ausgehandelt seien, sollten für nichtig erklärt werden.

Es geht vielmehr darum, Tariflöhne, die von durch Arbeitgebern gekauften oder ihnen willfährig ergebenen Organisationen, die sich Gewerkschaften nennen vereinbart wurden, vom Markt zu nehmen. Schadhafte und fehlerhafte Produkte, die die soziale Gesundheit des Gemeinwesens bedrohen, müssen vom Markt genommen werden. Darum geht es.

Vielleicht sollte Herr Börner seinen Einfluss als Arbeitgebervertreter dazu nutzen auf seine Kollegen, die die Tarifautonomie mit Füssen treten, Tarifverträge auf den Scheiterhaufen legen wollten, aus den Verbänden austreten, um niedrigere Löhne zahlen zu können, an die tarifpolitischen Spielregeln erinnern. Dies wäre hilfreicher, als seine Polemik.

Die CDU Landtagsfraktion des Landtages in NRW hat eine Positionsbestimmung zur Tarifautonomie beschlossen. Unter anderen bekennt sich die Landtagsfraktion zu starken, von Arbeitgeber unabhängigen Gewerkschaften. Organisationen, die sich Gewerkschaften nennen und ihre Hauptaufgabe darin sehen, von Gewerkschaften ausgehandelte Löhne und Gehälter zu unterbieten, gehören sicherlich nicht dazu.

Erst der Lohnunterbietungswettlauf nach unten und die Beteiligung der Unternehmen daran, hat die Verhältnisse in Deutschland so weit gebracht, dass wir über Mindestlöhne zur Existenzsicherung reden müssen.“

20.10.2008

Menschenwürdige Arbeit weltweit – Aktionstag des Internationalen Gewerkschaftsbundes

Nicht nur in Deutschland kämpfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für gute Arbeit und einen gerechten Lohn. Die Mindestlohnkampagne von ver.di und NGG fügt sich ein in eine Vielzahl von Aktivitäten von Gewerkschaftsbünden auf der ganzen Welt, die am 7. Oktober den „Welttag für menschenwürdige Arbeit“ begehen. Initiator dieses globalen Aktionstages ist der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB), der mit über 300 Mitgliedsorganisationen aus 150 Ländern die Interessen von 168 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern repräsentiert.

Am 7. Oktober werden auf der ganzen Welt Gewerkschaften auf Straßen und Plätzen demonstrieren und von ihren Regierungen und Parlamenten neue Initiativen für mehr und bessere Arbeit fordern. Für die Arbeitnehmerorganisationen ist menschenwürdige Arbeit kein abstrakter Begriff.

20.10.2008

Einladung zur Ausbeutung

Einen lesenswerten Kommentar hat Harald Schumann im Tagesspiegel (Ausgabe vom 27. August 2008) geschrieben. Unter der Überschrift "Einladung zur Ausbeutung" schreibt Schumann:

"Erschreckende Zahlen: Schon ein Fünftel aller Beschäftigten muss heute zu Niedriglöhnen arbeiten. Die Politik hat die soziale Spaltung vorangetrieben. Viele Arbeitgeber haben die Sozialreformen als eine Einladung zur Ausbeutung verstanden. SPD und auch Union müssen ihre Fehler eingestehen und umkehren, damit nicht 'der ganze Laden auseinander fliegt'."

27.08.2008

RSS-Feed
Diese News können Sie als RSS-Feed abonnieren. Tragen Sie diese Adresse in Ihren Newsreader ein: http://mindestlohn.verdi. de/rss.xml?channel =mindestlohn-startseite